Veranstaltungsort:

Der Veranstaltungsort muss mit einem Fahrzeug (Klein - LKW) erreichbar sein. Der Veranstaltungsort muss mit einer Betriebsstättengenehmigung versehen sein und dem feuerbehördlichen Standard entsprechen. Bei Open Air Veranstaltungen muss die Bühne (Anlage) vor jeglichen Wettereinflüssen geschützt sein.

Bühne:

Die Mindestgröße der Bühne beträgt mindestens 8 x 3 Meter. Die Bühne sollte so platziert werden, dass die Schallrichtung der Boxen nicht zu Ausgabebereichen (Schank Bar etc.) steht, um eine unangenehme Atmosphäre zu vermeiden.

Stromversorgung:

Mindestens 1 x 400 Volt 32 Ampere (Kraftstrom) Die Stromkreise müssen unabhängig voneinander sein und von einem Fachelektriker installiert werden. Geräte die nicht zur Anlage gehören, dürfen an diesem Stromkreis nicht angeschlossen werden, um eine Überlastung bzw. Störfrequenzen zu vermeiden.

Zahlung:

Die Zahlung des vereinbarten Betrages erfolgt nach Auftragserfüllung netto, in bar am Auftragsort. Im Betrag ist keine MwSt. enthalten, da unsere Band keine Vorsteuerabzugsberechtigung hat und deshalb auch keine MwSt ausstellen muss. (MwSt Regelung für Kleinstunternehmer)

Haftung:

Der Veranstalter haftet für jegliche Schäden und Diebstahl, die entstehen. Die Haftung beginnt ab dem Zeitpunkt, ab dem die Anlage vom Transportfahrzeug entladen wird. Die Haftung endet nach Verladung der Anlage im Transportfahrzeug. Eine Veranstalter-Haftpflichtversicherung können wir nach Absprache zur Verfügung stellen. Ein Sicherheitsdienst wird, um Schäden zu vermeiden, empfohlen. (Ist in manchen Bundesländer sogar gesetzlich vorgeschrieben)

AKM:

Musikalische Veranstaltungen sind meldepflichtig und unterliegen der AKM. Die Kosten dafür hat der Veranstalter zu tragen.

Verpflegung und Unterkunft:

Die Verpflegung der Musiker und Techniker während einer Veranstaltung ist erwünscht, jedoch nicht Voraussetzung. Bei Veranstaltungen, die von Salzburg weiter entfernt sind als 100 Kilometer hat der Veranstalter für die Unterbringung und Verpflegung von 8 Personen zu sorgen. Die Kosten hierfür trägt der Veranstalter.

Die gesamte Abwicklung aller Aufträge erfolgt ausschließlich über die Agentur Cocamusic.

Gerichtstand ist Thalgau

 

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